Computerstrafrecht
The regulations / laws in Austria concerning IT-Security
Die wichtigsten Tatbestände
- § 51 DSG: Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht
- § 118a StGB: Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
- § 119 StGB: Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses
- § 119a StGB: Missbräuchliches Abfangen von Daten
- § 126a StGB: Datenbeschädigung
- § 126b StGB: Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems
- § 126c StGB: Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten
Strafgesetzbuch:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
Datenschutzgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597
Die Kernaussage ist, dass es extrem viele Graubereiche gibt. Man muss deshalb davon ausgehen, dass man schnell in Schwierigkeiten geraten kann, auch wenn die Absichten gut sind.
Es Mangelt nicht nur am breiten technischen Verständnis sondern auch an den rechtlichen Abgrenzungen / Regulationen.
Im Zweifelsfall, anonym bleiben.